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| Intranet | Für alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler gibt es die Abi.Community, um mit dem alten Jahrgang in Kontakt zu bleiben.
Bitte melden Sie sich dort an. Anmeldung zur Abi.Community
Verein ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Salzgitter-Bad e.V.c/o Gymnasium Salzgitter-BadAm Eikel 22 38259 Salzgitter Tel. 05341/876820 E-Mail: schule@gymszbad.de Bankverbindung:Sparkasse Salzgitter-BadBLZ 268 500 01 Kto.-Nr. 173 031 923 Beitrittserklärung SatzungBeitrittserklärungIch erkläre meinen Beitritt zum Verein ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Salzgitter-Bad e.V. und verpflichte mich zu einer jährlichen Beitragszahlung gemäß Satzung.___________________________________________________ Name ___________________________________________________ Vorname geb. am ___________________________________________________ Straße und Hausnummer ___________________________________________________ PLZ und Wohnort ___________________________________________________ Telefon E-Mail ___________________________________________________ Zugehörigkeit zur Schule von bis ___________________________________________________ Datum Unterschrift EinzugsermächtigungHierdurch wird der Verein ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Salzgitter-Bad e.V. ermächtigt, die jeweils fälligen Mitgliedsbeiträge von dem unten angegebenen Konto einzuziehen.___________________________________________________ Name ___________________________________________________ Kontoinhaber ___________________________________________________ Kontonummer Bankleitzahl ___________________________________________________ Geldinstitut Ort ___________________________________________________ Datum Unterschrift Satzung§1 Name Der Verein führt den Namen "Verein ehemaliger Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Salzgitter-Bad"§2 Sitz Der Sitz des Vereins ist Salzgitter-Bad. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Salzgitter eingetragen. §3 Zweck Der Verein soll das Gymnasium Salzgitter-Bad in seiner Bildungsarbeit unterstützen und im Rahmen seiner Möglichkeiten ideell und materiell fördern. §4 Zweckbindung und Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuer-begünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist in diesem Sinne selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen deshalb nur für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unver-hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §5 Mitgliedschaft Mitglieder können alle ehemaligen Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Salzgitter-Bad sowie die früheren und jetzigen an der Schule tätigen hauptamtlichen Lehrkräfte werden. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt durch Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, der schriftlich dem Vorstand anzuzeigen ist. Der Vorstand kann mit Zweidrittelmehrheit den Ausschluss eines Mitglieds beschließen, wenn dieses den Bestrebungen und Aufgaben des Vereins zuwiderhandelt. §6 Beiträge Zur Förderung der Ziele des Vereins und zur Bestreitung notwendiger Geschäftsausgaben wird ein Jahresbeitrag erhoben: für Einzelmitglieder 10 € für Ehepaare 15 € für Mitglieder in Berufsausbildung oder Studium 5 € Die Mitglieder verpflichten sich, den Jahresbeitrag bis zum 1. Juli des Jahres zu zahlen. Hat ein Mitglied in drei aufeinander folgenden Jahren den Beitrag nicht gezahlt, erlischt die Mitgliedschaft. §7 Organe Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. §8 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer. Der Verein wird vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, von denen eines der Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein muss. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung aus dem Kreise der Mitglieder des Vereins gewählt. Sie kann jederzeit den Vorstand oder eines der Mitglieder abberufen. Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes beauftragt der Vorstand ein Mitglied kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes bis zur nächsten Mitgliederversammlung. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Im Falle der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. §9 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand unter Bekanntmachung der Tagesordnung schriftlich mindestens zwei Wochen vorher. Zusätzliche Anträge auf Aufnahme in die Tagesordnung sind mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand einzureichen. Außer-ordentliche Mitgliederversammlungen sind auf Antrag von mindestens 1/10 der Mitglieder vom Vorstand einzuberufen. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden geleitet. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Änderungen der Satzung oder die Auflösung des Vereins können nur mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Über die Mitgliederversammlung ist ein vom Vorsitzenden oder 2. Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnendes Protokoll aufzunehmen. §10 Auflösung Wird die Auflösung des Vereins in Erwägung gezogen, so ist zu diesem Zweck eine Mitgliederversammlung mit ausführlicher Begründung mindestens vier Wochen vorher einzuberufen. Der Beschluss über die Auflösung muss mit einer Dreiviertelmehrheit aller abgegebenen Stimmen gefasst werden. Im Falle einer Auflösung des Vereins oder des Wegfalls steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Schule zugunsten von Einrichtungen, die der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern dienen. Die Übergabe des Vermögens erfolgt durch den Vorstand. Salzgitter, 6. Juli 2000 Letzte Aktualisierung: Sunday, 27. February 2005 20:05:17 Verantwortlich: Webmaster E-Mail: webmaster@gymszbad.de |
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